Nach oder bei Ausspruch einer ordentlichen Kündigung stellt sich für den Arbeitgeber oft die Frage, ob der Arbeitnehmer unter Anrechnung auf offenen Urlaub oder Freizeitguthaben wegen Überstunden freigestellt werden soll. Dabei sind einige Fallstricke zu überwinden. 1. Freistellungsmöglichkeit im Arbeitsvertrag nicht vorgesehen - was nun ? Sollte eine Freistellungsmöglichkeit unter Anrechnung auf offenen Urlaub im Arbeitsvertrag nicht vorgesehen sein, so erwartet das Bundesarbeitsgericht...