Kanzleiprofil

 

Wir entwickeln gemeinsam und kreativ mit Ihnen Lösungen. Wir begleiten Sie in jeder Phase und bei allen Fragen auf dem Gebiet des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts: von der Erstellung von Arbeitsverträgen, über die Beratung im bestehenden Arbeitsverhältnis, bei der Konzeption und Umsetzung von Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen, bei allen Um- und Restrukturierungsmaßnahmen, in den Verhandlungen mit dem Betriebsrat oder der Mitarbeitervertretung, dort u.a. bei den Verhandlungen und dem Abschluss von Interessenausgleich, Sozialplan und Vereinbarung einer Beschäftigungsgesellschaft, bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Untrennbar hiermit vertreten wir Sie im Streit auch in allen gerichtlichen Verfahren, beispielsweise bei Kündigungsschutzprozessen, zudem in Einigungsstellenverfahren und gegenüber Behörden. Wir beraten und vertreten dabei Arbeitgeber, selbstverständlich auch Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Organmitglieder, freie Mitarbeiter und selbständige Dienstleister.

 

Kontaktieren Sie uns kostenlos und unverbindlich für ein erstes Gespräch unter der 089 2368 4279. Gerne kontaktieren Sie uns auch per Email oder besuchen uns in unserer Kanzlei persönlich.

Rechtsanwalt Dr. Christoph Albrecht garantiert Ihnen Kompetenz im Arbeitsrecht. Warum ?

Kompetenz durch Spezialisierung:

  • Verleihung des Titels „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ durch die Rechtsanwaltskammer.
  • Ständige Fortbildung bei namhaften Spitzen-Referenten (Fortbildungspflicht mindestens 15 Stunden im Jahr).
  • Eigene Vortragstätigkeit.
  • Hohe Fallzahlen im Bereich Kündigungsschutzrecht, Arbeitsvertragestaltung, Abfindungsverhandlung und Restrukturierung.
  • Fokussierung der Anwaltstätigkeit lediglich auf arbeits- und sozialrechtliche Themen. 


Kompetenz durch Erfolg:

  • Unsere Beratung verbindet juristischen und strategischen Sachverstand. Wir begleiten Mandanten mutig und umsichtig zum Ziel.
  • Für Arbeitgeber bedeutet dies: Wir wissen, wo der Focus der erfogreichen Fallberbeitung liegt. Bei dem Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen werden die meisten Fehler vor Ausspruch der Kündigung gemacht. Gemeinsam erarbeiten wie schlüssige, nicht angreifbare Gesellschafterbeschlüsse, die das Kündigungskonzept gerichtsfest abbilden. Die Einführung dieses Kündigungskonzeptes in den Prozess bildet den Grundstein erfolgreicher Prozessführung.
  • Für Arbeitnehmer bedeutet dies: Abfindungsverhandlungen haben viel mit Psychologie zu tun. Wir kennen die Angriffsflächen auf Arbeitgeberseite. Wir sagen Ihnen klar, welche Abfindungsvorstellungen realisierbar sind und zu welchem Aufwand. Nachdem es m.E. keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt, ist die sichere Einschätzung des Prozessrisikos unabdingbare Maßgabe der Abfindungsbeurteilung. Feste Parameter, wie oft im Internet zu lesen ist, gibt es hierbei eben nicht. Wir lesen die Strategie der Gegenseite, bewerten die Sach- und Rechtslage  und übersetzen unsere Analyse in die optimale Abfindungshöhe.

Kompetenz durch Transparenz:

Wir wollen, dass sie zu jedem Zeitpunkt wissen, welche Anwaltskosten und Gerichtskosten entstanden sind und noch entstehen. Deswegen erklären wir Ihnen das Gebührenrecht in einfachen Worten so, dass Sie es verstehen. Wir stellen die Bezüge zum Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht dar und verweisen Sie nicht an den Steuerberater. Ihr Vorteil: Beratung aus einem Guß.

 

 

Kompetenz durch Überzeugung

Wir nehmen uns Zeit für Ihren Fall. Denn wir lieben das Arbeitsrecht. Wir bearbeiten nur ausgewählte Fälle, diese aber genau.

Sprechen Sie uns unverbindlich an. Bereits nach einem ersten Telefonat werden Sie die Sach- und Rechtslage klarer und damit beruhigter einschätzen. Dafür stehen wir ein, mit Kompetenz im Arbeitsrecht !

 

 

Knies & Albrecht Rechtsanwälte

Rechtsanwälte 

Referat: Dr. Christoph Albrecht