Die Kanzlei wurde im Jahr 2004 durch die beiden Großkanzlei erfahrenen Partner Rechtsanwalt Dr. Knies und Rechtsanwalt Dr. Albrecht gegründet. Die Kanzlei ist in drei Rechtsgebieten nachhaltig tätig:
Wirtschaftsstrafrecht und Strafrecht
Rechtsanwalt Dr. Albrecht hat sich bereits in seinem Studium an der Ludwig-Maximilians Universität München intensiv dem Arbeitsrecht zugewandt. Nach Bestehen des zweiten bayerischen Staatsexamens im Jahr 1997 und erfolgreicher juristischer Promotion im Jahr 2000 erlangte Rechtsanwalt Dr. Albrecht im Jahr 2010 den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht". Rechtsanwalt Dr. Albrecht ist verheiratet und hat drei Kinder.